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Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen im Unterbezirk Südpfalz (ASG Südpfalz) versteht sich als ein Team, das aktuelle Themen des Gesundheitswesens diskutiert, Lösungsansätze erarbeitet und diese an die entsprechenden Gremien innerhalb der SPD übermittelt. Dabei steht dieses Forum nicht nur Mitgliedern der SPD offen. Wir laden alle ein, die der SPD nahe stehen, mitzumachen und mit zu gestalten.

Kommen Sie zu unseren Sitzungen, Sie sind herzlich willkommen.

Gesundheitsberufe

Gesundheitsberufe – Allgemein

Was sind Gesundheitsberufe?

Eine Definition des Begriffs der Gesundheitsberufe gibt es nicht. Allgemein werden darunter alle die Berufe zusammengefasst, die im weitesten Sinne mit der Gesundheit zu tun haben. Nur für einen Teil der Gesundheitsberufe ist der Staat zuständig; viele entwickeln sich auch ohne Reglementierung, das heißt, ohne dass es eine staatliche Ausbildungsregelung gibt.

Kategorien der Gesundheitsberufe

Die Gesundheitsberufe können in folgende Kategorien eingeteilt werden:

  1. geregelte Berufe

  2. nicht geregelte Berufe

Bei den geregelten Berufen gibt es Berufe, die durch Bundesrecht geregelt sind und solche, die im Landesrecht verankert werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Länder Berufe dann regeln dürfen, wenn der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes erstreckt sich auf die Bereiche

  • Heilberufe

  • Berufe nach Berufsbildungsgesetz

  • Berufe nach der Handwerksordnung (sog. Gesundheitshandwerke)

Alle Berufe, deren Ausbildung nicht bundes- oder landesrechtlich geregelt ist, zählen zu den nicht geregelten Berufen. Sie werden demzufolge auch nicht den sog. staatlich anerkannten Berufen zugerechnet. Das gilt auch für hochschulische Ausbildungen. Die Unterscheidung kann relevant werden, wenn es bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten auf eine staatliche Anerkennung des Berufs ankommt, wie das z. B. der Fall ist, wenn eine Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung angestrebt wird.

Geregelte Berufe

Heilberufe

Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 Grundgesetz darf der Bund die Zulassung zu den ärztlichen einschließlich tierärztlichen und anderen Heilberufen regeln. Zu den Heilberufen zählen diejenigen Berufe, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patienten erfasst. Der tierärztliche Beruf wird den Heilberufen zugerechnet und dient nicht nur der ärztlichen Versorgung von Tieren, sondern kann sich auch in unterschiedlicher Weise auf die menschliche Gesundheit auswirken. Durch Bundesgesetze geregelte Heilberufe sind:

Allen Heilberufen gemeinsam ist, dass das Führen der Berufsbezeichnung geschützt wird. Das heißt, dass die Berufsbezeichnung nur mit einer Approbation oder Berufserlaubnis geführt werden darf und ein Verstoß als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Approbation oder Berufserlaubnis werden auf Antrag erteilt, der unter anderem den Nachweis erfordert, dass die gesetzlich geregelte Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden wurde. Die Einzelheiten zur Ausbildung und zur staatlichen Prüfung sind in den zu den jeweiligen Gesetzen erlassenen Approbationsordnungen bzw. Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen enthalten.

Die Heilberufe zählen zu den sog. reglementierten Berufen im Sinne der Europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen. Sie ermöglicht es den Berufsangehörigen, ihren Beruf auch in anderen Mitgliedstaaten der EU auszuüben. Automatisch anerkannt werden dabei die Ausbildungen des Arztes, Zahnarztes, Tierarztes, Apothekers, der Hebamme sowie des Gesundheits- und Krankenpflegers. Die übrigen Berufe unterfallen der Anerkennung im sog. allgemeinen System, bei dem ein Ausbildungsvergleich durchgeführt wird und ggf. Ausgleichsmaßnahmen vor einer Anerkennung abgeleistet werden müssen.

Der Bund darf nur die sog. Erstzulassung zum Beruf regeln. Fort- oder Weiterbildungsregelungen sind daher Aufgabe der Länder. Sie haben diese teilweise auf Kammern übertragen. So sind z. B. für die ärztlichen Weiterbildungen die Ärztekammern verantwortlich.

Berufe nach Berufsbildungsgesetz

Zu den Berufen, die nach dem Berufsbildungsgesetz in Ausbildungsordnungen des Bundes geregelt sind, zählen die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie die pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten. Da ihre Tätigkeiten in den Praxen der Ärzte bzw. Zahnärzte sowie in den Apotheken zu einem großen Teil gewerblich-kaufmännisch geprägt sind, werden sie nicht den Heilberufen zugeordnet.

Gesundheitshandwerke

Die Gesundheitshandwerke unterfallen der Handwerksordnung. Zu ihnen zählen die Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhtechniker, Orthopädiemechaniker und Bandagisten sowie die Zahntechniker. Die Zuständigkeit für diese Berufe liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Weitere Informationen

Damit Gesundheit kein Luxus wird

  • Wir sichern eine hochwertige Krankenhausversorgung. Das Land investiert in die Krankenhäuser und entwickelt gemeinsam mit den Trägern Konzepte, um die Krankenhausversorgung auch im ländlichen Raum zu sichern.
  • Wir sichern und entwickeln die ärztliche Versorgung auf dem Land. Rheinland-Pfalz fördert 20 Regionale Zukunftswerkstätten, in denen Kommunen gemeinsam mit regionalen Akteuren und der Kassenärztlichen Vereinigung Ideen und konkrete Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Grundversorgung gestalten.
  • Wir sorgen für eine wohnortnahe Pflegeberatung. Mit dem flächendeckenden Netz von 135 Pflegestützpunkten, die die Menschen wohnortnah beraten und bei der Organisation der Pflege unterstützen, liegt Rheinland-Pfalz bundesweit an der Spitze.
  • Wir unterstützen ältere Menschen in ihrem Alltag. Die Gemeindeschwester Plus berät die älteren Mitglieder unserer Gesellschaft, um die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
  • Wir garantieren ein Grundrecht auf Pflege. Mit dem Pflege-Manager bekommt jeder, ob pflegebedürftig oder Angehöriger, eine persönliche Ansprechpartnerin bzw. einen persönlichen Ansprechpartner, der dabei hilft, die richtigen Leistungen auszuwählen und so zusammenzustellen, dass die Pflege passt.
  • Wir entlasten Ärztinnen und Ärzte. Deshalb fördern wir seit Jahren Vorhaben und Projekte, mit denen ärztliche Tätigkeiten auf qualifiziertes medizinisches Fachpersonal übertragen werden. Dies kommt insbesondere auch den Patientinnen und Patienten zu Gute.
  • Wir sorgen für gut ausgebildete medizinische Fachkräfte. Wir setzen uns z. B. im Rahmen des „Masterplan Medizinstudium“ auf Bundesebene dafür ein, dass die universitäre Ausbildung von Medizinstudierenden neu ausgerichtet und praxisnäher wird. Über finanzielle Anreize will die Landesregierung bereits im Studium für eine Tätigkeit als Hausärztin bzw. Hausarzt werben.

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