Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen im Unterbezirk Südpfalz (ASG Südpfalz) versteht sich als ein Team, das aktuelle Themen des Gesundheitswesens diskutiert, Lösungsansätze erarbeitet und diese an die entsprechenden Gremien innerhalb der SPD übermittelt. Dabei steht dieses Forum nicht nur Mitgliedern der SPD offen. Wir laden alle ein, die der SPD nahe stehen, mitzumachen und mit zu gestalten.
Kommen Sie zu unseren Sitzungen, Sie sind herzlich willkommen.
Der Vorstand der ASG Südpfalz hat sich in den letzten Wochen mit den Gesetzvorlagen zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschäftigt.
Zur Auswahl stehen die Varianten „Entscheidungslösung“ und „doppelte Widerspruchs-lösung“.
Ziel der Entscheidungslösung ist – kurz zusammengefasst – die Bereitschaft der Bevölkerung für eine Organspende zu erhöhen. Dazu soll immer wieder und bei passenden Gelegenheiten (Arztbesuch, Besuch einer Behörde, etc.) nachgefragt werden, ob die Bereitschaft besteht, im Fall des Todes die Organe für Transplantationen zur Verfügung zu stellen. Parallel dazu soll die Aufklärung zu Transplantation und Organspende verstärkt werden.
Dagegen gilt bei der Widerspruchlösung jeder Erwachsene als Organspender, es denn, sie oder er hat zu Lebzeiten einer möglichen Organentnahme explizit widersprochen. Für Minderjährige entscheiden deren Eltern, sofern keine eigene Willenserklärung vorliegt. Menschen die nicht in der Lage sind, die Tragweite einer solchen Entscheidung zu erfassen, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
In beiden Varianten werden die Willensbekundungen in einer zentralen Datenbank erfasst. Die dort hinterlegte Entscheidung kann in beiden Fällen jederzeit geändert bzw. widerrufen werden.
Bei der Entscheidungslösung können die Angehörigen im Falle einer möglichen Organentnahme widersprechen, auch wenn seitens der oder des Verstorbenen die Einwilligung zur Organentnahme erfolgt ist. Bei der Widerspruchslösung ist das nicht möglich. Hier haben die Angehörigen keine Möglichkeit einer Organentnahme oder auch deren Versagung bei Widerspruch zu widersprechen.
Bei beiden Versionen können die potentiellen Spenderinnen und Spender auch nur einzelne Organe freigeben bzw. von der Spende ausschließen.
Das derzeitige Transplantationsgesetz entspricht in etwa der Entscheidungslösung. Der Unterschied besteht in erster Linie in der verstärkten Aufklärung zur Organspende, der ständigen Konfrontation der Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema und der sich immer wieder wiederholenden Frage nach der persönlichen Bereitschaft zur Organspende.
Bereits in der Vergangenheit gab es immer wieder Aufklärungskampagnen zur Organspende, teils durch staatliche Stellen, teils durch private und gemeinnützige Organisationen wie z. B Dialysevereine und Selbsthilfegruppen.
Diese ganzen Aktionen, deren Zielsetzung die Erhöhung der Bereitschaft zur Organspende ist, hatten kaum Erfolg.
Wir sehen hier die Problematik schon beim Ausfüllen eines Organspendeausweises. Dazu muss man sich mit der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen. Ein Thema, dass man gerne vermeidet und damit eine möglicherweise notwendige Entscheidung seinen Hinterbliebenen aufbürdet. Diese sind dann, sollten sie zur Organspende eines gerade erst verstorbenen Familienmitglieds befragt werden, verständlicherweise überfordert. Die Angehörigen können einer Organspende selbst dann noch widersprechen, wenn seitens des oder der Verstorbenen ein Organspendeausweis vorliegt. Solche Situationen gilt es künftig zu vermeiden.
Die immer wiederkehrende Konfrontation der Bürgerinnen und Bürger mit der Frage nach ihrer Bereitschaft zur Organspende kann durchaus zur Abstumpfung gegenüber dem Thema führen. Dadurch wird das genaue Gegenteil dessen erreicht, was die Entscheidungslösung möchte: Die Bürgerinnen und Bürger werden sich dem Thema gegenüber verschließen und ihre Einwilligung „erst Recht“ verwehren.
Die ASG vertritt den Standpunkt, dass der Gesetzgeber mit der Widerspruchlösung ein Werkzeug zur Verfügung stellen kann, das die negativen Auswirkungen der Entscheidungslösung umgeht.
Die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger sowohl für als auch gegen die Organspende ist unumstößlich. Angehörige haben, bis auf wenige Ausnahmen, kein Vetorecht. Dadurch hat es jede Bürgerin und jeder Bürger selbst in der Hand, was mit dem eigenen Körper nach dem Tod passiert. Trauernde Angehörige müssen keine Entscheidung treffen.
Uns ist wichtig, dass Menschen, die nicht in der Lage sind, die Tragweite einer solchen Entscheidung zu erkennen, grundsätzlich nicht zu einer Organspende herangezogen werden können. Im Gegensatz zu Eltern, die für ihre Kinder entscheiden können, sind diese auch hier nicht zu einer Entscheidung befugt.
Fällt die eigene Entscheidung gegen eine Organspende, muss explizit widersprochen werden. Wer sich nicht mit der eigenen Sterblichkeit auseinandersetzen möchte, gilt automatisch als potentieller Organspender.
Natürlich ist man gezwungen, seinen Widerspruch zu formulieren, möchte man seine Organe nicht spenden. Aber auch in anderen Bereichen des Lebens muss man widersprechen, will man die Konsequenzen einer Untätigkeit vermeiden.
Im Übrigen schlagen wir vor, der doppelten Widerspruchslösung einen anderen, positiv klingenden Namen zu geben. Das Wort „Widerspruch“ an sich klingt negativ und die Widerspruchslösung wird so von der Bevölkerung sicherlich nicht als ein positiv zu bewertendes Instrument zur Verbesserung der Situation zur Organspende wahrgenommen.
Die ASG Südpfalz hofft, dass die doppelte Widerspruchslösung bei der Abstimmung im Bundestag die Mehrheit erhält und so der Weg frei wird für eine bessere Zukunft aller Menschen, die auf ein Organ warten.
SPD Rheinland-Pfalz
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